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  1. Erste Hilfe im Betrieb
  2. Rotkreuzkurs EH Bildungs- und Betr.E. (BG)

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Ihr Kontakt

BRK-Kreisverband München
Ausbildung
Perchtinger Straße 5
81379 München

Tel: 089/2373-229

Fax: 089/ 2373-44229

Ansprechpartner/-in:
Maria Mikusova oder Danilo Usbeck

ausbildung@brk-muenchen.de

Wegbeschreibung

Telefonzeiten
Di und Do: 09:00 – 12:00 Uhr

FAQs zum Kursangebot

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten,
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.  

Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Die Ausbildung muss vorab beantragt werden - Link
  • KUVB/LUK Bayern: Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme aus; dieser Antrag kann über den Link  heruntergeladen werden

Zusätzlich benötigen wir das Abrechnungsformular das wir Ihnen im Rahmen der Anmeldung senden unterschrieben und gestempelt.

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.