Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern, mindestens jedoch 5%, fachkundig und umfangreich auszubilden. Im Ernstfall tragen diese dazu bei, vor Eintreffen der Feuerwehr Personen und Sachschäden zu minimieren, um erhebliche wirtschaftliche Verluste sowie auftretende Haftungsrisiken für das Unternehmen zu vermeiden.
Unsere Schulung bereitet Ihre Mitarbeitenden auf die Aufgaben des Brandschutzhelfers zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vor. Die fachkundige Unterweisung wird dabei durch praktische Löschübungen konkretisiert.
Unsere Ausbildung von Brandschutzhelfern ist nach den gesetzlichen Vorgaben aufgebaut und hilft zur Erfüllung der Unternehmerpflichten.
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